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Autor: | Xtant | ||
Datum: | 28.11.21 14:24 | ||
Antwort auf: | Re:Zur Beruhigung: von lostNerd | ||
Die Grenzen sind fließend. Aber das Beispiel ist ja ein Wunsch fürs ABGEBEN, das kann man dann schon zählen lassen. Zumal es entsprechend im Scanner dokumentiert wird. Dass da auch unlautere Tricksereien möglich wären, ist wieder was anderes. Hauptsache ich als Zusteller bin fein raus. ;) Was ich meine bezieht sich vor allem aufs ABLEGEN, denn dann wirds mit der Haftung kritisch. Und solche Zettel bei jemand, der keinen Ablagevertrag hat, Zu viele machen es aber trotzdem und wundern sich dann, warum sie latzen dürfen. Grauzone wäre wieder, wenn jemand mit Ablagevertrag das Paket diesmal per Zettel woanders hinhaben will. |
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