Thema:
Re:Nein, AG ist Verantwortlich flat
Autor: suicuique
Datum:25.11.21 16:27
Antwort auf:Re:Nein, AG ist Verantwortlich von next-friday

>>Das ist doch Blödsinn was du schreibst. Wenn einer krank ist, ist er krank. Da kann niemand etwas dafür. Ein Arbeitgeber kann aber auch nicht jede Stelle doppelt besetzen, weil ja mal jemand krank werden könnte. Das bedeutet also so gut wie immer, das wenn einer krank ist, die anderen in seiner Abteilung/Schicht mehr zu tun haben. Das muss man eben einfach so hinnehmen. Deswegen muss aber keiner auf den anderen sauer sein, noch müsste jemand ein schlechtes Gewissen haben krank zu Hause zu bleiben. Es kommt aber eben auch oft genug vor das einen Ärzte auch wegen einer Mini Erkältung die ganze Woche krank schreiben. Wenn es einem dann aber z.b. am Mittwoch wieder richtig gut geht, darf man imo schon ein schlechtes Gewissen haben wenn man dennoch die ganze Woche zu Hause bleibt. Insbesondere wenn gerade viel zu tun ist auf der Arbeit.
>>
>Wenn ich Krank geschrieben bin für die ganze Woche wird das schon einen Grund haben. Warum soll ich da ein schlechtes Gewissen haben wenn es mir schon früher besser geht. Ich habe keine Lust das ich wegen einer nicht richtig auskurierten Erkältung danach richtig flach liege. Ob jetzt viel oder wenig zu tun ist, ist doch vollkommen egal. Krank ist Krank.


Ich verstehe was Du sagen willst. Aber das markierte kapier ich nicht.
eine Krankschreibung ist immer auch eine Prognose des Arztes über den Verlauf der Genesung. Er kann nicht in die Zukunft schauen also rät er nach seinen Erfahrungswerten wie lange es wohl dauern wird.
Soweit so gut.

Aber betrachte doch mal den umgekehrten Fall: Wenn die Gesundung nicht so gut verläuft wie prognostiziert, dann gehst du erneut zum Arzt und der verlängert die Krankschreibung. Weil es sachgerecht ist.
Wenn die Gesundung jedoch schnell verläuft, dann willst Du dem aber nicht Rechnung tragen? Warum ist die sachgerechte Verlängerung der Krankschreibung ok, aber die sachgerechte Verkürzung (zb nach einem Kontrollbesuch beim Arzt) nicht?

Eine Krankschreibung die noch läuft obwohl man schon wieder gesund ist ist kein sonderurlaub auf den man Anspruch hat nur weil man besonders schnell gesundet ist.

Da finde ich ein schlechtes Gewissen durchaus angebracht ;)

gruß


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