Thema:
Re:erste Enttäuschung: Selbständigkeit flat
Autor: K!M
Datum:25.11.21 16:07
Antwort auf:Re:erste Enttäuschung: Selbständigkeit von suicuique

>Das verstehe ich. Aber Du wolltest mit deinem Vorschlag der das Statusfeststellungsverfahren ersetzen soll, eben nicht auf die Frage abstellen ob nun jemand selbständig ist oder nicht sondern allein auf den Jahresverdienst.
>Und das geht IMO nicht.


nein, zusätzlich. Es geht im dem Gesetz um die Statusfeststellung von Selbständigen, da meine ich, dass der Umsatz ein gutes Kriterium ist. Ich bemängel, dass in der Reform gar keine Kriterien genannt sind. Ich fände am besten Faktor-X vom Mindestlohn, das kann jeder selber ausrechnen.

die Behauptung, alle besserverdienenden Angestellten würden dann in die Selbstständigkeit gehen, hat bla gemacht.

>>Du bist ja auch nicht selbständig, oder?
>
>Richtig.
>Das war ja aber gerade dein Punkt mit den 80.000 die lapidar als "hinreichend für selbständig" gelten sollten.
>Die simple Frage ist zu kurz gedacht. Das ist ja gerade mein Hinweis. ;)


Hinreichend um "nicht scheinselbständigkeit" zu sein. Bei Scheinselbständigkeit geht es ja vor allem um die Ausbeutung von Schwachen. bei 80.000€ ist das IMO nicht gegeben.


< antworten >