Thema:
Re:Was verkauft - Transportschaden - wie ist das Vorgehe flat
Autor: Eidolon
Datum:24.11.21 23:23
Antwort auf:Re:Was verkauft - Transportschaden - wie ist das Vorgehe von Optimus Prime

>Wichtig zu wissen: Nur der Absender eines Pakets ist Vertragspartner von DHL. Der Empfänger kann den Schaden zwar melden und das Paket zur Begutachtung einreichen, eine Entschädigung erhält jedoch nur der Absender, wenn er den Wert des Paketinhalts mit Belegen nachweisen kann und wenn das Paket ausreichend gut verpackt war.

Argh.
Also: Käufer nimmt Käuferschutz in Anspruch und bekommt sein Geld zurück.

Meldet aber den Transportschaden nicht bei DHL (Frist läuft morgen schon ab).
ODER
Meldet den Transportschaden, aber schummelt bei der Wiederverpackung, und lässt es dann so aussehen, als ob das Gerät nicht gut verpackt gewesen sei.

So wie ich das sehe, sind die 300€ für mich wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit komplett futsch, entweder durch DHL-Nichterstattung oder durch Inanspruchnahme des Käuferschutzes vom Käufer. Ich frage mich lediglich, ob durch den Käuferschutz nicht die eigentlich per HGB geregelte Transportrisikoübernahme durch den Käufer ausgehebelt wird.


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