Thema:
Re:Was verkauft - Transportschaden - wie ist das Vorgehe flat
Autor: Optimus Prime
Datum:24.11.21 23:17
Antwort auf:Was verkauft - Transportschaden - wie ist das Vorgehen? von Eidolon

>Hatte ein NAS mit 2 HDDs verkauft ([https://bit.ly/3k7hEBS]).
>M.E. gut verpackt (5cm Luftpolster auf allen Seiten).
>Trotzdem, er sagt: Gehäuse gebrochen. Eine HDD defekt.
>Belegt mit Fotos, aber natürlich ist das kein Beweis dass es ein Transportschaden ist.
>
>Tja, kann ja mal passieren.
>Also letztlich halber Totalschaden.
>
>Wer muss nun die DHL Transportversicherung anzapfen - er oder ich?
>Wie wahrscheinlich ist es, dass die in dem Fall zahlt?
>Es steht da dann ja Aussage gegen Aussage (ich: "gut verpackt", Käufer: "nicht gut GENUG verpackt"). Ich kann nicht beweisen, dass ich es gut verpackt habe (leider kein Foto gemacht).


Wichtig zu wissen: Nur der Absender eines Pakets ist Vertragspartner von DHL. Der Empfänger kann den Schaden zwar melden und das Paket zur Begutachtung einreichen, eine Entschädigung erhält jedoch nur der Absender, wenn er den Wert des Paketinhalts mit Belegen nachweisen kann und wenn das Paket ausreichend gut verpackt war.

Hier gibt's weitere Infos:
[https://www.paketda.de/schaden/paket-beschaedigt.html]
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