Thema:
Re:Datenschutz-Verletzung? flat
Autor: Kola
Datum:22.11.21 15:55
Antwort auf:Re:Datenschutz-Verletzung? von suicuique

>Würde jetzt aber auch nicht wirklich zur Deeskalierung beitragen. Das sollte einem bewusst sein.

Ich glaube, das ist der springende Punkt. Ich würde keinen Staub aufwirbeln und hoffen, dass sich die Sache ausschleicht. Man könnte zwar eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen, die würde dann eventuell ermitteln. Grundsätzlich sollten Sachbearbeiter nur Zugriff auf die Akten haben, die für deren Arbeit erforderlich sind. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein. Die entsprechenden Systeme loggen regelmäßig auch Zugriffe, so dass man hier nachspüren könnte (ist aber nicht gerade erfolgversprechend...). Auch kann man sich direkt an den Arbeitgeber wenden. Solch eine Datenschutzverlertzung ist regelmäßig für die außerordentliche Kündigung ausreichend. Des Weiteren könnte man bei der Polizei Strafanzeige wegen Nachstellung erstatten (§ 238 StGB, "Stalking"), die Anforderungen sind aber recht eng.

Wenn ich jetzt noch bisschen nachdenke, würde mir sicher noch mehr einfallen. Aber ich befürchte, dass die Auseinandersetzung noch weiter eskaliert, wenn du den "formellen" Weg beschreitest, das sollte eher die ultima ratio rein. Der Kollege scheint ja nicht ganz frisch zu sein.


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