Thema:
Re:Freispruch für den Kenosha Killer. flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:21.11.21 16:16
Antwort auf:Re:Freispruch für den Kenosha Killer. von Xtant

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>Und afaik ist es genau das Gegenteil: wer sich z.B. mit einer illegalen Waffe wehrt, dann wird auch die Notwehr automatisch in ihren Grundzügen unrechtmäßig.


Bin kein Jurist, aber ich halte das für einigermassen absurd. Die Rechtmässigkeit von Notwehr darf doch grundsätzlich nicht von der angewandten Methode abhängen, d.h. man müsste sich ja sonst von Rechts wegen mit blossen Händen gegen einen Messerstecher wehren, wenn man eine illegale Schusswaffe führt. Natürlich wird man später für den illegalen Waffenbesitz geradestehen müssen, aber nicht für deren Einsatz in notwehrmässigem Rahmen.


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