Thema:
Re:Freispruch für den Kenosha Killer. flat
Autor: Super Sonic
Datum:21.11.21 15:45
Antwort auf:Re:Freispruch für den Kenosha Killer. von DasReptil

>>Bin kein Jurist, aber zumindest in Deutschland ist die Notwehr sehr eng gefasst.
>>
>>Und afaik ist es genau das Gegenteil: wer sich z.B. mit einer illegalen Waffe wehrt, dann wird auch die Notwehr automatisch in ihren Grundzügen unrechtmäßig.
>
>Selbst mit einer legalen Waffe käme man mit sowas in Deutschland nicht durch. Renn mal mit Militärkluft und Pfeil und Bogen auf ner Demo rum, bedroh die Leute dort und erschieß dann 2 wenn sie dich entwaffnen wollen. Dafür gehst du zu 100% in den Bau. Gut dafür würdest du auch in den USA zu 100% in den Bau gehen wenn du nen Richter und ne Jury erwischt die keine Trumper sind.


In Deutschland kommst du auch in den Knast wenn du dich gegen einen Mob wehrst der dich über Jahre fertig macht und täglich an deinem Haus randaliert.
Da muss man ehrlich sagen ist uns die USA vorraus.

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