Thema:
Re:Miteigentumsanteil an Flurstück? flat
Autor: Evilution-X
Datum:20.11.21 17:53
Antwort auf:Re:Miteigentumsanteil an Flurstück? von Telemesse

>Im Endeffekt ist es eigentlich egal und macht für dich in der Nutzung keinen relevanten Unterschied. Bei einer Teilung in Einzelgrundstücke muss jedes Teilgrundstück neu vermessen werden, dafür brauchst man keine Teilungserklärung. Bei deiner Variante werden die Grundstücke nicht offiziell (vom Vermessungsamt) vermessen sondern lediglich vom teilenden Eigentümer/Bauträger Papiervermessen und auf einem Plan eingezeichnet. Da spart man die Einmeßkosten der Grundstücke, dafür muss man aber eine Teilungserkärung erstellen. Von den Kosten her sollte Variante zwei vielleicht etwas günstiger sein. Wir reden hier aber nicht von wirklich Entscheidungsrelevanten Kostenunterschieden.
>Bei Reihenhausanlagen sind beide Varianten üblich. Eine gut gemachte Teilungserklärung hat imo den Vorteil das da schon eventuell auftretende zukünftige Problematiken geregelt sind. Z.b. was darf auf den Grundstücken errichtet und/oder angepflanzt werden und was nicht. Wie werden Kosten bei Sanierungen von Gemeinschaftsflächen (z.b.Sanierungen von Zufahrten) verteilt u.s.w..


Vielen Dank! Du hast mir sehr geholfen. Wir haben uns jetzt zwar aus anderen Gründen gegen das konkrete Haus entschieden, aber so eine Bebauungsart findet man hier im Ruhrgebiet recht oft. Da weiß ich dann künftig sofort, worauf ich achten muss.

Es ist echt spannend, worauf man auf dem Immobilienmarkt überall drauf achten muss. Letztens habe ich wieder etwas neues entdeckt: der Hinweis im Inserat, dass der Erbpachtgeber(?) einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises als maximale Grundschuld erlaubt. 80% scheint da völlig üblich und auch vertretbar zu sein. Aber einmal waren es 50% und dann auch noch ausgerechnet für ein RMH in Gelsenkirchen Buer :D


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