Thema:
Re:Freispruch für den Kenosha Killer. flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:20.11.21 06:15
Antwort auf:Freispruch für den Kenosha Killer. von Matt

Der Typ wäre auch in Deutschland vom Mordvorwurf freigesprochen worden, das war in allen Fällen glasklare Notwehr, wie auf den Videos deutlich ersichtlich ist. Dazu darf man wohl durchaus auch unverhältnismässige und sogar illegale Mittel einsetzen, habe ich erst kürzlich gelesen. Auf die Blödheit der Angreifer, die tödliche Gefahr der eigenen haushoch überlegenen Bewaffnung zu ignorieren, muss dabei auch keine Rücksicht genommen werden.
Aber natürlich würde er in jedem "normalen" Land allein schon jahrelang dafür einsitzen, mit einer Schusswaffe bei Protesten aufzutauchen - was in Amiland scheinbar vom 2nd Amendment abgedeckt ist. USA #1!


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