Thema:
Re:Strom Sonderkündigungsrecht? flat
Autor: Matt
Datum:16.11.21 14:21
Antwort auf:Strom Sonderkündigungsrecht? von Eidolon

Wenn du eine Preisgarantie hast, welche über den 1.1.22 hinaus wirksam ist, dann wird sich der Anbietet darüber freuen, wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst.

Wenn Preise verbindlich vereinbart wurden, dan gelten diese auch. Ausnahmen sind Steuern und Abgaben, für welche in der Regel bei Preiserhöhungen eine Klausel enthalten ist, dass diese weitergeben werden dürfen. Sprich der Nettopreis ist der Garantiepreis.


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