Thema:
Re:Fragen wegen Neubau (Umlage Gemeinkosten & TG-Platz) flat
Autor: Telemesse
Datum:10.11.21 20:32
Antwort auf:Re:Fragen wegen Neubau (Umlage Gemeinkosten & TG-Platz) von _bla_

>>In Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Technik meist ein geringeres Problem als das Verwaltungsrecht. Für die Errichtung einer Wallbox musst du einen Beschlussantrag auf der Eigentümerversammlung stellen, der jedoch nach der Novellierung des WEG zustimmungspflichtig ust (sofern technisch nichts dagegen spricht). Eine Lastenmanagementregelung dagegen ist eine bauliche Veränderung für die du erst mal entsprechende Mehrheiten der Wohnungseigentümer zusammenkriegen muss. Hier gibt es auch keine Zustimmungspflicht. Insofern scheitert das meistens schon an den Beschlussrechtlichen Anforderungshürden.
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>Klingt ein bisschen nach: Wenn der erste bei sich eine Wallbox installieren lassen will, sollten alle anderen, die künftig auch eine haben wollen, ganz schnell ebenfalls Bedarf anmelden, denn dann kann man sich noch aufs Lastmanagement einigen, weil es anders nicht technisch geht. Ansonsten haben die ersten Glück und bekommen eine Lademöglichkeit ohne Lastmanagement und die Nachzügler gehen leer aus.


Zweiteres ist aktuell eher die Regel. Darüberhinaus ist auch die Abrechnung des Stromes im Bestand bei Nachrüstung nicht ganz trivial. Ohne Lastmanagement kriegt der Wallboxbesitzer diese auf seinen Wohnungszähler geklemmt, der er mit seinem Stromanbieter abrechnet. Bei einem Lastenmanagement kommt aber erst mal der Saft aus einer Gemeinschaftsleitung der dann in der Lastenmanagementregelung auf die anhängenden Ladestationen verteilt wird. Da muss also der Ladestrom im Nachhinein nach Verbrauch der Ladestationen abgerechnet werden.


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