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Autor: | Kilian | ||
Datum: | 04.11.21 22:23 | ||
Antwort auf: | Re:Mischgebiet / Gewerbegebiet? von joelcoen | ||
EDIT: Habe gerade eben mal nachgeschaut. Der Landkreis hat (wirklich sehr vorbildlich) seine Bebauungspläne digitalisiert und online für jedermann abrufbar - selbst diesen BP von 1965 (!), der hier vorliegt. Und in diesem ist tatsächlich sowohl das GE im Osten als auch das MI, in dem die Immobilie liegt (als auch WA weiter anschließend im Westen) in einem Rutsch geplant worden. Konfliktbewältigung? Nicht erkennbar. >_< Nach heutigem Maßstab ist das natürlich bodenlos - Wohnen ohne weitere Schutzmaßnahmen so nah am Gewerbe. Nachdem das alles einerseits rechtskräftig und andererseits uralt ist, schätze ich die Lage so ein, dass hier kaum (und wenn, dann nur mit erheblichen juristischen Mitteln) eine Veränderung erzwingbar wäre. Kurz: Es ist wie es ist und wird wohl auch so bleiben. Ich würde meine Finger davon lassen, weil sich das Gewerbe zu nah am Haus befindet. >Entscheidend ist der (rechtskräftige) Bebauungsplan in dem eurer gepl. Domizil liegt.Daher einfach mal bei der zuständigen Baurechtsbehörde nachfragen. >Normalerweise werden zwischen Gewerbe- (GE) und z.b. allgemeinen Wohngebieten (WA) Puffergebiete, z.b. Mischgebiete (MI) vorgesehen. >Anzuwenden bei Lärmemissionen ist jedenfalls bei den gewerblichen Anlagen die TA Lärm. Liegt eure Wohnung in einem Mischgebiet sind tagsüber 60db (A) auszuhalten. Ad hoc würde ich Marcio aber, wie du ja auch, von der Immobilie abraten. Das Haus liegt einfach viel zu nah am emittierenden Gewerbe... |
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