Thema:
Re:Mischgebiet / Gewerbegebiet? flat
Autor: joelcoen
Datum:04.11.21 14:16
Antwort auf:Mischgebiet / Gewerbegebiet? von Marcio

>Hallo Zusammen,
>
>meine Frau und ich haben heute unser Traumhaus betreten...
>Ein wunderschöner Bungalow Baujahr 2007. Er ist Top in Schuss und wir hätten auch gleich heute die Zusage gegeben aber...
>
>Mein Navi hat mich durch eine Ausweichroute ins Gewerbegebiet geschleust.
>Das Haus befindet sich direkt an der Grenze! >_<
>
>100 Meter hinten dem Haus ist die UCB Germany ansässig und stellt laut Internetseite Strangguss her.
>
>Ich habe via Maps mal ein Bild hochgeladen -> [https://i.ibb.co/3mVcLmq/Gewerbegebiet.png]
>
>Rot umrandet das Gewerbegebiet und Blau das Haus inklusive Grundstück.
>
>Wir haben halt Sorge, dass es extrem Laut sein könnte und ggf. auch in Schicht durchgearbeitet wird. Im Haus selbst ist es sehr ruhig, aber wenn man die Fenster oder Türen auf hat, dann nimmt man natürlich Lärm war.
>
>Am Telefon hatte ich bei UCB angerufen, sie dürfen keine Auskunft darüber geben (Datenschutz wurde mir wieder vor die Füße geworfen... -_-).
>Nun fragen wir uns, ob es generell eine Regelung gibt wie laut es sein darf und wie lange und ob Schichtarbeit erlaubt ist, oder nicht?
>
>Das hatten wir echt nie: Wir sind durch den Bungalow gelaufen und meine Frau und ich hätten am liebsten
>[https://officeflucht.de/wp-content/uploads/2015/12/Shut-up-and-take-my-money.jpg]
>gesagt! >__________________<


Entscheidend ist der (rechtskräftige) Bebauungsplan in dem eurer gepl. Domizil liegt.Daher einfach mal bei der zuständigen Baurechtsbehörde nachfragen.
Normalerweise werden zwischen Gewerbe- (GE) und z.b. allgemeinen Wohngebieten (WA) Puffergebiete, z.b. Mischgebiete (MI) vorgesehen.
Anzuwenden bei Lärmemissionen ist jedenfalls bei den gewerblichen Anlagen die TA Lärm. Liegt eure Wohnung in einem Mischgebiet sind tagsüber 60db (A) auszuhalten.
nachts sind 45 DB (A) zu tolerieren.
Allgemeine Wohngebiete Tags 55 dB/ Nachts 40dB
reine Wohngebiete 50/35
etc.
aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die 45dB (A) schon heftig sind in der Schlafenszeit....
Also schau auf die rechtskräftigen Bebauungspläne.


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