Thema:
Re:Kurze Steuerfrage: flat
Autor: Chojin
Datum:03.11.21 14:59
Antwort auf:Re:Kurze Steuerfrage: von PartyPaul


>Musst du es denn überhaupt? Soweit ich das verstanden hab musst du sowas nicht angeben wenn eben gar keine Steuer anfällt aufgrund der Zeitfristen. Es wär was anderes wenn du aufgrund von Gewinn-/Verlust Rechnung keine Steuern zu zahlen hättest, dann müsstest du es nämlich trotzdem angeben weil das Finanzamt letztlich entscheidet, ob du wirklich keine Steuern zu zahlen hasst.
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>Aber wenn die Fristen abgelaufen sind wo man überhaupt Steuern zu zahlen hatt, musst du da nicht in Vorlauf gehen und wenn die Zeiträume für dich grundsätzlich nachweisbar sind, musst du dir dann auch keine Gedanken falls warum auch immer doch mal nachgehakt wird.


Es ist zumindest nicht unüblich das du die Herkunft (am besten natürlich kaufbeleg /Überweisung des FIAT an Börse) nachweisen musst - da dürften immer noch größere Bestände an Drogengeldern in diversen paperwallets schlummern. In diesem speziellen Fall wäre vielleicht eine schriftliche Bestätigung des schenkenden nicht verkehrt, vielleicht hat der ja auch noch irgendwelche kaufnachweise. Kommt natürlich auf die Summe an, unter 5stellig würde ich mir da eh keinen Kopf machen.


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