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Autor: | sCAP | ||
Datum: | 03.11.21 08:35 | ||
Antwort auf: | Re:Zwangsversteigerung: Restschuld von Think different | ||
>Bei Zwangsversteigerung zahlst du als Käufer den Auktionspreis, Grundsteuer sowie die Kosten der Versteigerung. >Hab selber in GE was ersteigert im Frühling, restlichen Schulden des Vorbesitzers der Wohnung gehen much 0 an. Das war bisher auch mein Verständnis in der Angelegenheit, aber im Link steht das es nicht zwingend so laufen muss. |
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