Thema:
Re:Zwangsversteigerung: Restschuld flat
Autor: Evilution-X
Datum:02.11.21 18:19
Antwort auf:Re:Zwangsversteigerung: Restschuld von sCAP

>>In dieser Doku hier heißt es, dass man erst vor Ort erfährt, ob das Objekt noch mit Schulden belastet ist. Wofür ist denn dann der Betrag der Zwangsversteigerung, wenn nicht zur Tilgung dieser Schulden?
>
>Unter dem Punkt "auf Grundschulden achten" steht was dazu.
>[https://www.biallo.de/baufinanzierung/ratgeber/immobilienversteigerung/]
>
>Was mich jetzt aber auch verwundert.
>Wieso sollte der Käufer die Restschulden bezahlen?
>Mir war es bisher so bekannt, dass der vorherige Besitzer die Schulden, abzüglich der Zwangsversteigerungssumme, fertig zu zahlen hat.
>
>Aber da steht ja auch, dass es wohl davon abhängt wer die Versteigerung betreibt.
>Da hilft nur sich im voraus zu informieren.


Danke, sehr interessant. Ich hatte die gleiche Sicht wie du: die Zwangsversteigerung dient der Tilgung der Schulden und weitere Restschulden sind nicht Problem des Käufers. Bei dem Objekt steht dran "Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung". Es wird also definitiv noch jemand Geld sehen wollen. Dann hoffe ich mal, dass es der erstrangige Grundbuchgläubiger ist.


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