Thema:
Re:Zwangsversteigerung: Restschuld flat
Autor: sCAP
Datum:01.11.21 15:16
Antwort auf:Zwangsversteigerung: Restschuld von Evilution-X

>In dieser Doku hier heißt es, dass man erst vor Ort erfährt, ob das Objekt noch mit Schulden belastet ist. Wofür ist denn dann der Betrag der Zwangsversteigerung, wenn nicht zur Tilgung dieser Schulden?

Unter dem Punkt "auf Grundschulden achten" steht was dazu.
[https://www.biallo.de/baufinanzierung/ratgeber/immobilienversteigerung/]

Was mich jetzt aber auch verwundert.
Wieso sollte der Käufer die Restschulden bezahlen?
Mir war es bisher so bekannt, dass der vorherige Besitzer die Schulden, abzüglich der Zwangsversteigerungssumme, fertig zu zahlen hat.

Aber da steht ja auch, dass es wohl davon abhängt wer die Versteigerung betreibt.
Da hilft nur sich im voraus zu informieren.

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>[https://youtu.be/8uOLlpyZDlA?t=2400] (mit Zeitstempel)
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>Meine Frau und ich haben durch Zufall mitbekommen, dass eine Haushälfte schräg gegenüber zwangsversteigert wird. Laut einem unserer Nachbarn schon zum zweiten Mal nach 2020. Das wollten wir trotzdem mal verfolgen.


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