Thema:
Re:PayPal-Fall eröffnet (Discogs), wie bzw. wann Antrag flat
Autor: hellbringer
Datum:30.10.21 16:17
Antwort auf:Re:PayPal-Fall eröffnet (Discogs), wie bzw. wann Antrag von Marukka

>Prinzipiell läuft das alles recht einfach über eBay.

Er hat nirgendwo eBay erwähnt.

Und zum Thema: Bei PayPal bekommt man sein Geld zu 99,999% zurück, wenn der Artikel gar nicht verschickt wurde (bzw. beim Versand verloren geht) und sich der Händler quer stellt. Also abwarten, was der Händler sagt, und wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist oder gar keine Antwort kommt, einfach bei PayPal melden und die buchen das Geld zurück.

Aber die meisten Händler lenken von sich aus ein, weil sie wissen, wie PayPal das handhabt.


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