Thema:
Re:Drachenlord für 2 Jahre in Haft flat
Autor: Phil Gates
Datum:26.10.21 19:00
Antwort auf:Re:Drachenlord für 2 Jahre in Haft von Kim

>
>>Wie gehabt, ich denke mal, dass in diesem Fall das Gefängnis eine echte Chance ist, dass er aus dem Teufelskreis rauskommt.
>
>Ich hätte mir hier für Ihn eigentlich eher die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gewünscht. Da aber sein Anwalt nicht diese Karte gespielt hat und auch das Gericht eine andere Auffassung hatte gehe ich davon aus, dass man das auf beiden Seiten anders gesehen hat.


Kein Anwalt der bei Trost ist regt die Unterbringung in der Psychiatrie an. Das kann nämlich bedeuten, dass der Schlüssel weggeworfen wird. Die Unterbringung ist keine Strafe. Wer aus psychischen Gründen nicht schuldfähig ist, wird nicht bestraft. Aber er wird eingesperrt, bis seine psychische Erkrankung geheilt und er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ist. Da das vielfach unmöglich ist, kann die Unterbringung bedeuten, dass man da nie wieder rauskommt. Dann lieber zwei Jahre im Regelvollzug kassieren und nach ein paar Monaten schon Freigang und nach einem Jahr wieder auf Bewährung raus. Ich verweise nur auf den Film "Einer flog übers Kuckucksnest". Das ist relativ nah an der Realität, was den Maßregelvollzug angeht.


< antworten >