Thema:
Ach Du Scheisse. flat
Autor: Phil Gates
Datum:25.10.21 23:24
Antwort auf:Drachenlord für 2 Jahre in Haft von w-boy

Ich hatte öfter vom Drachenlord gehört, der ganze YT-Moloch interessiert mich aber nicht.

Keine Ahnung, was der losgelassen hat. Es wird ihm ja Antisemitismus vorgeworfen, was natürlich ein Thema wäre, wenn es denn stimmt. Aber einen kognitiv beeinträchtigten Menschen, der das vermutlich nicht wirklich überblickt, so lange zu provozieren, bis er durchdreht, ist niederträchtig.

Ich habe die Befürchtung, dass er nicht gut verteidigt war. Wenn wirklich Leute tagelang vor seinem Grundstück campiert und ihn (und den verstorbenen Vater) beschimpft haben, auch noch besoffen, und wohl sogar versucht haben, über den Zaun zu klettern, dann sind wir im Bereich der Rechtfertigungsgründe. Selbst wenn es bei ihm nicht zu einem § 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit, u.a. wegen geistiger Behinderung) reichen sollte, je näher man an einem Rechtfertigungsgrund ist, desto mehr muss die Strafe gemildert werden. Dass er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat - geschenkt. Man kann so ziemlich jeden Menschen so provozieren, dass er sich vergisst. Ich will keine Kollegenschelte machen, aber meine Kolleg:innen aus dem Strafrecht hätten das vermutlich abgewendet.


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