Thema:
Re:Fernabsatzgesetz / Rückgaberecht EU flat
Autor: Xtant
Datum:14.10.21 03:01
Antwort auf:Re:Fernabsatzgesetz / Rückgaberecht EU von Matt


>Ich sag mal „Ja“. Wenn der Verkäufer im Inland kostenfrei versendet, für den Auslandsversand aber Frachtkosten berechnet, dann darf er diese tatsächlich einbehalten.
>
>Wenn der Standardversand z.B. bei 5€ liegt und dort Versand ins Ausland bei 15€, dann darf er 10€ einbehalten. Die Standardversandkosten bleiben immer am VK hängen. Der Käufer muss für die Kosten der Rücksendung sowie den Anteil, welcher über den Standardkosten für Versand liegt, übernehmen.


Jein. Soweit richtig, das mit dem Standardversand gilt aber auch ins Ausland.

Also: Inlands kostenlos, Standard aus FR 5 Euro, Syxta wählt deluxe-Versand für 10 Euro - Händler muss die 5 Euro erstatten.


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