Thema:
Re:Fernabsatzgesetz / Rückgaberecht EU flat
Autor: Matt
Datum:14.10.21 00:10
Antwort auf:Fernabsatzgesetz / Rückgaberecht EU von Syxta

>In Deutschland kann der Verkäufer die Retourkosten auf den Käufer abwälzen, nicht aber zusätzlich die ursprünglichen Versandkosten.
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>Weiß jemand, ob es eine identische Regelung auf EU-Ebene gibt?
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>Hab mir einen Zipper-Hoodie (Band-Merchandise) online bestellt, Versand erfolgte aus FR. Anprobiert, kann ich maximal als bauchfreies Top tragen, eher nicht so mein Ding.
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>Händler sagt jetzt, ich kann gern auf eigene Kosten retournieren und kriege dann den Kaufpreis abzüglich Versandkosten erstattet.
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>Zulässig?


Ich sag mal „Ja“. Wenn der Verkäufer im Inland kostenfrei versendet, für den Auslandsversand aber Frachtkosten berechnet, dann darf er diese tatsächlich einbehalten.

Wenn der Standardversand z.B. bei 5€ liegt und dort Versand ins Ausland bei 15€, dann darf er 10€ einbehalten. Die Standardversandkosten bleiben immer am VK hängen. Der Käufer muss für die Kosten der Rücksendung sowie den Anteil, welcher über den Standardkosten für Versand liegt, übernehmen.


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