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Autor: | Matt | ||
Datum: | 14.10.21 00:10 | ||
Antwort auf: | Fernabsatzgesetz / Rückgaberecht EU von Syxta | ||
>In Deutschland kann der Verkäufer die Retourkosten auf den Käufer abwälzen, nicht aber zusätzlich die ursprünglichen Versandkosten. > >Weiß jemand, ob es eine identische Regelung auf EU-Ebene gibt? > >Hab mir einen Zipper-Hoodie (Band-Merchandise) online bestellt, Versand erfolgte aus FR. Anprobiert, kann ich maximal als bauchfreies Top tragen, eher nicht so mein Ding. > >Händler sagt jetzt, ich kann gern auf eigene Kosten retournieren und kriege dann den Kaufpreis abzüglich Versandkosten erstattet. > >Zulässig? Ich sag mal „Ja“. Wenn der Verkäufer im Inland kostenfrei versendet, für den Auslandsversand aber Frachtkosten berechnet, dann darf er diese tatsächlich einbehalten. Wenn der Standardversand z.B. bei 5€ liegt und dort Versand ins Ausland bei 15€, dann darf er 10€ einbehalten. Die Standardversandkosten bleiben immer am VK hängen. Der Käufer muss für die Kosten der Rücksendung sowie den Anteil, welcher über den Standardkosten für Versand liegt, übernehmen. |
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