Thema:
Re:Du nun wieder... flat
Autor: suicuique
Datum:01.10.21 10:10
Antwort auf:Re:Du nun wieder... von Lord Chaos

>>>Dass sie "geflüchtet" ist, hat nur Telemesse so geschrieben.
>>
>>Das ist nachweislich falsch. Haben diverse Medien rauf und runter genutzt diese Formulierung.
>
>So nennt man das nun einmal, wenn Jemand sich mit Ansage vor einem Prozess absetzt. Oder weshalb hat das Gericht wohl einen Haftbefehl darauf hin erlassen?


Das Argument versteh ich nicht.
Der gleiche Haftbefehl wird auch beantragt und erlassen wenn jemand den Verhandlungstermin vergisst oder aufgrund eines Unfalls verhindert ist.

Worauf Chrom hinaus will: Der Terminus "Flucht" impliziert eine Absicht die in diesem Fall aus seiner Sicht nicht unbedingt gegeben sein muss.

Eine Interpreatation die ich übrigens nicht teile, wenn sie Ihre Absicht in einem Brief vorab mitgeteilt und aus dem Heim "verschwunden" ist. Da kann man IMO schon von Flucht sprechen.

gruß


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