Thema:
Re:96 jährige NS Prozess Angeklagte geflüchtet flat
Autor: suicuique
Datum:01.10.21 10:05
Antwort auf:Re:96 jährige NS Prozess Angeklagte geflüchtet von Lord Chaos

>>Positive Generalprävention (Bestätigung des Rechtsbewustseins und Verarbeitung von Rachegelüsten) erscheint mir der einzige verbliebene Aspekt zu sein dem man mit einer Strafe noch erzielen könnte oder sollte.
>>
>>Eine Grundlage für Individualprävention (Abschreckung, Sicherung, Resozialisierung) oder gar einen Täter-Opfer-Ausgleich sehe ich nicht gegeben. Nicht bei einer 98 Jährigen und dieser konkreten Tat.
>>
>>Bei all den Gedanken  bei diesem konkreten Fall sollte man halt nicht vergessen dass Strafen im deutschen Rechtssystem einem Zweck dienen müssen und nicht allein als Vergeltung für die Tat stehen. Diese absolute Straftheorie gilt als schon lange überholt.
>>
>>Als Einstieg: [https://www.bpb.de/izpb/268220/vom-sinn-und-zweck-des-strafens]
>>
>>gruß
>
>Ich kenne die Grundgedanken der deutschen Rechtssprechung, ich hatte ja teils damit auch beruflich zu tun.


Ich wollte Dich keineswegs belehren.

>Aber hier sehe ich den Fall aus diversen Gründen anders gelagert, Mord, bzw. Beihilfe zum Mord ist ein Kapitalverbrechen. Selbst wenn du da geständig bist, fällt die Haftstrafe idR sehr hoch aus, natürlich mit Option auf Resozialisierung, was ich sofort unterschreiben würde.
>Ich sehe hier auch keinen "Vergeltungscharakter",


Die Anfühungszeichen versteh ich nicht. Es ist, zunächst mal, eine valide Sichtweise das zu fordern und war auch Jahrhundertelang Grundlage der meisten Strafsysteme.

>hier geht es um Aufarbeitung und Signalwirkung und ja, auch Prävention und Abschreckung, deros hat das auch ganz gut auf den Punkt gebracht.

Aber gerade Prävention durch Abschreckung ist doch im Strafsystem umstritten und wird zb in der Diskussion um die Todesstrafe (=maximale Abschreckung) IMO zu Recht als Gegenargument aufgeführt.

>Da hat sich die Justiz sehr lange und meines Erachtens auch ganz bewusst weggeduckt.

Das will ich gar nicht bestreiten. Aber das war auch nicht das Thema meines Beitrags.

>Und ja, es mag bizarr klingen, eine über 90 Jahre alte Frau dafür vor Gericht zu stellen, was vor 80 Jahren passiert ist, aber Mord wie auch Beihilfe ist halt auch nichts, was verjähren kann & im Gegensatz zu vielen Menschen, die dort gefoltert oder umgebracht worden sind, hat die Dame ein relativ unbelligtes Leben gehabt.

Auch das streite ich nicht ab. "Sie ist gut davongekommen".
Diese bloße Feststellugn bietet aber nur eine dünne Basis für die Frage was das Strafmaß bezwecken sollte.

An dieser Stelle verweise ich nochmal auf meinen EDIT und dass auf der Seite u. U. umfangreiches Material zur Aufarbeitung und Behandlung von NS-Verbrechen enthalten ist. Eventuell lohnt sich ja weiteres Stöbern dort.

gruß


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