Thema:
Re:Laschets Wahlschein flat
Autor: Goldfisch
Datum:26.09.21 13:15
Antwort auf:Re:Laschets Wahlschein von Deadly Engineer

§ 107c
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


[https://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html]


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