Thema:
Re:Laschets Wahlschein flat
Autor: Lord Chaos
Datum:26.09.21 11:59
Antwort auf:Re:Laschets Wahlschein von Rocco

>>Ist rechtens, allerdings glaube ich, dass der Wahlschein ungültig wäre, wenn dieser so gezeigt wird, dass man sieht, was gewählt wurde - Nagel mich darauf aber nicht fest. ;)
>
>Ich interpretiere das auch so auf Basis des weiter unten geposteten Links. Eigentlich müssten bei der Auszählung falsch gefaltete Wahlzettel in den Müll... :-)
>
>[https://www.rnd.de/politik/fauxpas-bei-der-stimmabgabe-wahlleiter-haette-laschet-zurueckweisen-muessen-NOHNHAKWQNB2RJ4QNLMMFLNBAI.html]
>
>Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.
>
>Greets
>Rocco


Ja, so hatte ich das auch mal in Erinnerung - ich hab vor knapp 20 Jahren mal Wahlhelfer machen müssen. Da wurden solche wie auch Zettel mit irgendwelchen Sprüchen und Co. Aussortiert. Dachte aber, dass dies aufgelockert ist inzwischen.


< antworten >