Thema:
Re:Laschets Wahlschein flat
Autor: Rocco
Datum:26.09.21 11:57
Antwort auf:Re:Laschets Wahlschein von Lord Chaos

>Ist rechtens, allerdings glaube ich, dass der Wahlschein ungültig wäre, wenn dieser so gezeigt wird, dass man sieht, was gewählt wurde - Nagel mich darauf aber nicht fest. ;)

Ich interpretiere das auch so auf Basis des weiter unten geposteten Links. Eigentlich müssten bei der Auszählung falsch gefaltete Wahlzettel in den Müll... :-)

[https://www.rnd.de/politik/fauxpas-bei-der-stimmabgabe-wahlleiter-haette-laschet-zurueckweisen-muessen-NOHNHAKWQNB2RJ4QNLMMFLNBAI.html]

Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.

Greets
Rocco


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