Thema:
Re:Frage Kündigungsfrist. flat
Autor: 17383
Datum:23.09.21 06:40
Antwort auf:Re:Frage Kündigungsfrist. von Matt

>Achtung! Nach §622 BGB verlängert sich die Frist nur für die Arbeitgeberseite. Ausnahmen müssen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gilt für dich weiterhin eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. bzw. Monatsende.

Danke für die Info, aber ich arbeite nicht in D und wollte nur das allgemeine Vorgehen abklopfen.


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