Thema:
Antwort von Ebay (= hanebüchende Scheisse) flat
Autor: makaimura
Datum:20.09.21 23:09
Antwort auf:Kauf im Ausland - Unterschied zw. GSP und nicht-GSP ?? von makaimura

Ebay gestern mal zum Thema angeschrieben und heute auch eine Antwort erhalten, die so wenig Sinn macht, dass es beim Lesen schmerzt.

tldr: eBay ist der Meinung, dass die 19% doppelt anfüllen müssen, einmal auf Verkäuferseite, damit der das als Umsatzsteuer ans dt. FA abführen kann (was Ebay jetzt für ihn unternimmt) und dann nochmal auf Käuferseite als Einfuhrumsatzsteuer, weil das ja schon immer so war. 38% Steuer auf alle Importe aus Drittländern ist für Ebay im Moment also KORREKT.

Das tut wirklich so weh, dass man nur noch schreien möchte. Welches Magazin oder welche Website betreibt Finanzjournalismus auf einem Niveau, um bei der Antwort von Ebay nicht nur zu Nicken und so zu tun alles verstanden zu haben, sondern mal ernsthaft nachzufragen, wer denen ins Hirn geschissen hat? Ich würde da wirklich gerne eine detaillierte Eingabe machen.



Ebay's Antwort:

(...) ich kann Ihre Verwirrung verstehen und informiere Sie gerne über den Sachverhalt.

Ebay ist seit dem 1. Juli 2021 gesetzlich dazu verpflichtet, Umsatzsteuer für Lieferungen aus dem Ausland einzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen. Dies ist der Prozentsatz der MwSt. von 19%. Bisher lag es in der Verantwortung des Verkäufers, sich um den Einzug und die Abführung der Umsatzsteuer zu kümmern. Mit dieser Änderung wird eBay in bestimmten Szenarien für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich sein. eBay ist jedoch nicht für die Erhebung von Zöllen oder Verbrauchssteuern verantwortlich und erhebt im Rahmen dieser Änderung nur die Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchersteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften.

Der Verkäufer sowie eBay auch, haben keinen Einfluss auf die Einfuhrabgaben, die Ihnen angerechnet werden können. Wenn Sie Fragen zu der Einfuhrabgabe haben, empfehle ich Ihnen die Zollbehörde zu kontaktieren. (...)


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