Thema:
Vergiß es flat
Autor: Boabdil
Datum:20.09.21 10:57
Antwort auf:Schallschutz bei Altbau von Adema

>Gibts da ne Vorschrift? Also muss der Eigentümer des Altbaus dafür sorgen, dass ein bestimmter Schallschutz gewährleistet ist?
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Wie Telemesse schon schrieb, gilt immer der Schallschutzstandard bei der Errichtung des Gebäudes.

>Meine Bude ist echt ein Witz und langsam gehts mir auf den Sack. Dass man oben und unten dumpfes Gelaber hört (aber immerhin die Worte nicht versteht), immer weiß, wo der über einem wohnende Mieter sich befindet, ist schon scheiße, aber das Nachbarzimmer, das an mein Schlafzimmer angrenzt, scheint eine so dünne Mauer zu besitzen, dass ich bspw. gestern ein Telefonat Wort für Wort mithören konnte.
>


Habe ich alles mitgemacht. Letzte Wohnung war Altbau aus den 70er. Hörte die Nachbarn sprechen, schnarchen, telefonieren. Konnte sogar das Fernsehprogramm benennen, welche in der Nachbarwohnung lief.  Von oben noch zusätzlich Getrampel und Möbelrücken. Die fast 10 Jahre in der Wohnung habe ich mit Ohropax in der Nacht ertragen.

Wenn du wirklich Ruhe willst, bleibt nur ein freistehendes Haus. Ich werde auch niemals nachvollziehen, wie man sich eine Wohnung kaufen kann. Meine Erfahrung ist: Ob Altbau oder Neubau. Du hörtst immer was von den Nachbarn.


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