Thema:
Re:Schallschutz bei Altbau flat
Autor: Telemesse
Datum:18.09.21 08:30
Antwort auf:Schallschutz bei Altbau von Adema

>Gibts da ne Vorschrift? Also muss der Eigentümer des Altbaus dafür sorgen, dass ein bestimmter Schallschutz gewährleistet ist?
>

Ein Gebäude muss immer nur den Anforderungen entsprechen die in seinem Baujahr gesetzlich vorgeschrieben waren. Darüber hinaus gehende Nachrüstungspflichten gibt es nicht. Insbesondere die Nachkriegsbaujahre sind oftmals recht „luftig“ gebaut.

>Meine Bude ist echt ein Witz und langsam gehts mir auf den Sack. Dass man oben und unten dumpfes Gelaber hört (aber immerhin die Worte nicht versteht), immer weiß, wo der über einem wohnende Mieter sich befindet, ist schon scheiße, aber das Nachbarzimmer, das an mein Schlafzimmer angrenzt, scheint eine so dünne Mauer zu besitzen, dass ich bspw. gestern ein Telefonat Wort für Wort mithören konnte. Ich würde echt gern so wenig wie möglich vom Leben meiner Nachbarn mitbekommen und am allerwenigsten nochmal die Nachbars-Eier beim vögeln klatschen hören. Zum Glück scheinen die das Zimmer wohl nicht als Schlafzimmer, oder Wohnzimmer zu nutzen, aber ich hab halt auch keinen Bock, so auf dem Präsentierteller zu wohnen.


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