Thema:
Re:1/4 OT: "auch wenn die Behandlung schon begonnen hat" flat
Autor: euph
Datum:14.09.21 10:52
Antwort auf:1/4 OT: "auch wenn die Behandlung schon begonnen hat" von 677220

>So lautet irgendeine TV-Werbung für ne Zahnzusatzversicherung. Was ist dass denn für eine Versicherung, die ich abschließen kann, wenn der Schadensfall schon eingetreten ist? Wo ist da der Haken?

ich würde vermuten, der Haken liegt in den Beiträgen, die du dann abdrücken darfst.

Edit: Test dazu:


Die Ergo Direkt Versicherung zahlt auch bei laufenden Behand­lungen. Was ist davon zu halten?

Es gibt den Tarif ZEZ der Ergo Direkt, aus dem Sie Leistungen erhalten, wenn Sie den Vertrag inner­halb von sechs Monaten nach Behand­lungs­beginn abschließen. Das ist eine große Ausnahme, denn normaler­weise ist eine bereits laufende Behand­lung nicht mehr versicher­bar. Die Leistung ist aber begrenzt: Der Versicherer verdoppelt nur den Fest­zuschuss der Krankenkasse, beteiligt sich also an den Kosten der Regel­versorgung. Für teuren Zahn­ersatz wie Implantate nutzt das wenig. Der Beitrag ist recht hoch: Kunden ab 21 Jahren bezahlen monatlich rund 34 Euro. Außerdem gilt eine Mindest­lauf­zeit von 24 Monaten. Falls Sie also in den nächsten zwei Jahren voraus­sicht­lich nur eine oder zwei Kronen benötigen, zahlen Sie wahr­scheinlich mehr Beiträge, als Sie an Leistungen von der Versicherung bekommen.


[https://www.test.de/Zahnzusatzversicherung-Wir-ermitteln-die-besten-Angebote-fuer-Sie-4789826-5331307/#question-5]


< antworten >