Thema:
Re:Wohnung kaufen vom Vadder? flat
Autor: Telemesse
Datum:13.09.21 14:59
Antwort auf:Re:Wohnung kaufen vom Vadder? von suicuique

>>>Ich gehe halt davon aus, dass das bezahlte Geld auch wieder geerbt wird. Aber man weiß es nie, vielleicht stirbt Omi, Opi macht noch mal einen drauf und haut alles auf den Kopp...alles ist möglich
>>>
>>>gesendet mit m!client für iOS
>>
>>Da gibt es durchaus häufig vorkommende Szenarien. Deine Mutter muss das gar nicht auf den Kopf hauen aber Sie könnte z.b. mal pflegebedürftig werden und einen gesetzlichen Vormund (sofern keine Vorsorgevollmacht existiert) bekommen. Da schmelzen dann Geldreserven schneller als du kucken kannst für Unterbringungs- und Pflegekosten.
>
>In so einem hypothetischen Fall hilft es aber auch nicht die Wohnung verschenkt zu haben. Sofern das eigene Vermögen aufgebraucht ist, kann man auch Verschenktes wieder zurückfordern wenn die Schenkung noch keine 10 Jahre her ist.
>So jedenfalls mein Wissensstand.
>
>
>gruß


Ja das stimmt. Da der Vater aber „erst“ 71 ist, ist die Wahrscheinlichkeit ja nicht so gering das er noch mindestens 10 Jahre lebt und dann ist man eben sicher vor dem Zugriff aufs übertragene Vermögen.


< antworten >