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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 07.09.21 14:16 | ||
Antwort auf: | Re:Scheitert die CSU an der Fünf-Prozent-Hürde? von Telemesse | ||
>Was sagen denn die Forumsjuristen dazu? Der Forums Jurist hat sich schon lange dazu geäußert. Siehe den Link im Beitrag unter Dir. kurz: § 6 Abs. 3 S. 1 Bundeswahlgesetz 3) Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung. Dass gewöhnliche Menschen die Geschichte mit den drei Direktmandandaten nicht wissen ... geschenkt. Wusste ich auch nicht. gruß |
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