Thema:
Re:Mal ne Nacht drüber geschlafen… flat
Autor: heffer
Datum:07.09.21 10:44
Antwort auf:Mal ne Nacht drüber geschlafen… von Karotte

>Erstmal danke für die Rückmeldungen. Es ist gut zu wissen, dass es die Möglichkeit gibt, vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu kündigen (alternativ ginge wohl auch während der Probezeit?).

Probezeit muss vertraglich vereinbart sein und bedeutet letztlich nur, dass sich die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten auf zwei Wochen verkürzt (§ 622 Abs. 3 BGB).
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>Vielleicht noch eine Frage dazu, da ich zum ersten Mal in dieser „potentiell luxuriösen“ Position bin, wählen zu können: Was wäre der beste Zeitpunkt dafür, diesen Punkt anzusprechen? Direkt zum Einstieg oder erst zum Schluss?


Im Laufe des Gesprächs, sobald es sich anbietet. Der Punkt kommt immer irgendwann. Du machst dir m. E. übrigens zu viele Gedanken.


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