Thema:
Re:Rechtliches beim Jobwechsel flat
Autor: heffer
Datum:06.09.21 18:34
Antwort auf:Rechtliches beim Jobwechsel von Karotte

>Die Frage ist jetzt, wie bindend das rein rechtlich für mich wäre, wenn der Fall eintreten würde, dass Job A oder B vor (oder an sich auch nach) Tag X grünes Licht geben. Kann ich dann einfach bei Job C anrufen und sagen: „Mh… sorry, wird doch nix mit uns.“? Auch wenn bis dahin noch kein Vertrag unterzeichnet worden sein sollte, gab es ja bereits die Einigung nach dem Vorstellungsgespräch. Übereinstimmende Willenserklärungen und so. ;o)

Anrufen und um Entschuldigung bitten, dass du etwas anderes gefunden hast. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist - Problem gelöst. Solltest dann auch keinen großen Wind mehr drum machen aka "ich brauche das aber schriftlich" o. ä., sondern die Sache einfach abharken.

Wenn er nicht einverstanden ist, dann schriftlich kündigen, schon bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Bitte an die Unterschrift denken und für sicheren Zugang sorgen. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu kündigen, ist möglich, sofern keine besonderen Regelungen im Arbeitsvertrag bestehen, die aber bei rein mündlicher Absprache wohl kaum getroffen sein dürften. Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Also rechtzeitig absenden, damit das Arbeitsverhältnis endet, bevor es beginnt.


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