Thema:
Re:Auslagenpauschale rechtens? flat
Autor: Xtant
Datum:04.09.21 20:38
Antwort auf:Auslagenpauschale rechtens? von retroman

Grundsätzlich ist die Auslagepauschale natürlich rechtens, auch wenn sie manchen wie Wucher vorkommt. Die Post geht halt erstmal in Vorlage, weil sie dem Zoll die Gebühren vorstreckt und es ein gewisser Aufwand ist, das Geld wieder einzutreiben.

Allerdings benutzt dein Shop offensichtlich das sogenannte IOSS-Verfahren, bei dem es die zu erwartende EUSt direkt auf den Preis aufschlägt und anschließend dem deutschen Finanzamt zukommen lässt.

Kaufpreis + Versand + PP = 18,30 Euro
19% davon = 3,477 Euro, also exakt die verlangten 3,48 Euro

D.h. sowohl die  1,95 Euro Zollgebühren als auch die 6 Euro Auslagenpauschale wurden zu Unrecht verlangt (interessant, dass vom deutschen Zoll - IMO fälschlicherweise - nur der Kaufpreis selbst mit der EUSt belegt wurde). Trotzdem musst du vorher zahlen, wenn du ans Paket willst. Die Pauschale kannst aber nachträglich bei der DP reklamieren.


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