Thema:
Re:Frage zur Wasser-/Heizungsabrechnung flat
Autor: Telemesse
Datum:04.09.21 19:50
Antwort auf:Frage zur Wasser-/Heizungsabrechnung von Xtant

>Meine freundin hat die Tage ihre Heizungs-/Wasserabrechnung bekommen: 380 Euro Nachzahlung bei einer 52-qm-Wohnung!
>
>Sie war ziemlich geschockt, zumal das die letzten Jahre exponentiell anstieg...
>Gibt natürlich Gründe wie die steigenden Energiepreise oder die auch eigentlich zu niedrig angesetzten Nebenkosten des Vermieters.
>
>Sie ist halt nicht besonders gut im Abrechnungen lesen und wusste deshalb auch nicht, dass es umgelegte Kosten sind. Ich vermute mal, die Fluktuation hat dazu beigetragen; in der Anlage wohnen jetzt viele junge Pärchen, die vermutlich nicht achtsam mit den Ressourcen umgehen.
>
>Dass die Kosten umgelegt werden, ist ja grundsätzlich ok. Allerdings sind mir zwei Dinge aufgefallen:
>- gibt es irgendwelche Definitionen, was die Bezugsgröße (im Sinne der Wohnanlage) zur Umlegung angeht? Die Kosten wurden nämlich über die KOMPLETTE Anlage umgelegt. Sechs reihenhausartig angelegte Einzelgebäude, zweistöckig, mit je sechs Wohneinheiten. Jeweils eigener Eingang, eigene Hausnummer (a-f), kein gemeinsamer Keller und auch kein verbundener Dachboden (so weit ich weiß).  Sie zahlt also das, was über 30 Einheiten mit insgesamt 18.000 qm im Schnitt verbrauchen - der eigene Verbrauch spielt also quasi gar keine Rolle mehr.
>- vor allem aber gibt es in der Wohnung eigene, separate Zähler für Kalt- und Warmwasser, die auch einwandfrei funktionieren. Ist eine umgelegte Abrechnung dann überhaupt rechtmäßig?
>
>Danke.


Ganz klares Nein. Heizkostenabrechnungen müssen immer nach Verbrauch erfolgen, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes steht. Das hat der BGH (afair) 2011 eindeutig entschieden.
In der Praxis wird das unterteilt in einen Grundverbrauch (ca. 30-40%) und den Individuellen Verbrauch (60-70%). D.h. etwa 30% der Gesamten Heizkosten der Wohnanlage werden nach der Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen umgelegt, die restlichen 70% werden nach tatsächlichem Verbrauch auf die Wohnungen verteilt. Diese Regelung ist gesetzlich in der 2. Berechnungsverordnung für Wohnraum festgelegt. Die 30% Grundverbrauch resultieren aus der Annahme das dieser Anteil durch Abwärme in Zuleitungen und in der Heizungsanlage verloren geht und daher auf alle Wohnungen gleichmäßig zu verteilen ist. Null Verbrauch gibt es daher nie auch wenn einer alle Heizkörper zudreht.

Auch ausserhalb der Heizung gilt generell immer: Wenn Verbräuche durch Messeinrichtungen individuell festgestellt werden können, muss zwingend auch nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Also z.b. bei Kaltwasser. Es gibt Altbauten da gibt es keine Ablesevorrichtungen für Kaltwasser. Da ist eine Abrechnung nach qm oder Personen (noch) zulässig. Sobald aber Wasseruhren vorhanden sind muss auch nach Verbrauch abgerechnet werden.

Funfact: Die ganzen Kosten für Zähler, Wartung, Eichung, Ablesung und Abrechnung in Mehrfamilienhäusern sind mittlerweile so hoch, daß in den allermeisten Fällen eine pauschale Abrechnung nach Wohnfläche für die Mieter günstiger wäre;-)


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