Thema:
Re:Hast Du den Artikel überhaupt gelesen? flat
Autor: jabbathehutt
Datum:02.09.21 15:05
Antwort auf:Re:Hast Du den Artikel überhaupt gelesen? von Telemesse


>Um welche Fälle soll es denn dann aber bei dem Portal gehen? Es wäre eben schön hier mal ein paar konkrete Beispiele genannt zu kriegen.

Das ist ALLES dabei.
"Gucken sie mal bei xxxx, der hat schon wieder ein neues Auto"
"Mein Ex-Mann hat alles auf den Namen seiner neuen Freundin, zahlt mir und den Kindern keinen Unterhalt "
Bis hin zu wirklichen Rechnungen, die z.b. verändert worden sind bis hin zu Geldtransfer, etc.p.p.

Deine "Eisdiele" ist übrigens oft erst Thema, weil die stattfindende Betriebsprüfung Auffälligkeiten feststellt.

In allen Jahren kenne ich keinen Fall, wo jemand gesagt hat
"Mein Kind hat keine Quittung für das einkugelige Eis erhalten! Da müssen sie mal nachsehen!"

Ein ANFANGSVERDACHT muss schon begründet werden, um ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten.
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