Thema:
Re:Vermieter kündigt uns wg. Eigenbedarf flat
Autor: fianna
Datum:30.08.21 13:15
Antwort auf:Vermieter kündigt uns wg. Eigenbedarf von Biohazard

>Nicht so ein schöner Anruf am heutigen Samstag: Eigentümer/Vermieter teilt uns mit, dass er selbst asap wieder in die vor nicht mal zwei Jahren von uns angemietete Wohnung in Hamburg-Eimsbüttel einziehen will. Wird natürlich ein Traum, jetzt binnen drei Monaten was Neues in Hamburg zu finden, was nicht teurer oder viel schlechter ist. Von Umzugskosten und Co. mal abgesehen. Aber da kann man wohl nix machen, wenn er tatsächlich selbst wieder hier einzieht, was? :(

Das muss erstmal schriftlich erfolgen. Und man kann auch widersprechen, der Eigenbedarf muss auch belegt werden. Man muss das ja nicht wirklich vor Gericht ausfechten und kann sich einigen.

Auch gegen eine Räumungsklage kann man Widerspruch einlegen. Das dauert auch alles.

Es wird nicht direkt die Tür aufgebrochen und man wird mit Polizeigewalt auf die Straße gesetzt.
Direkt in 3 Monaten kommt er so nicht in die Wohnung, wenn Ihr nicht wollt.

Das kann man vor Gericht schon länger hinziehen. Gut wenn man da Rechtsschutz hat.

Daher ist es am besten, wenn man sich einigt. Auf jedenfall durchblicken lassen, dass man den Rechtsschutz für Anwalt und Co hat (auch wenn das nicht der Fall ist).


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