Thema:
Re:Vermieter kündigt uns wg. Eigenbedarf flat
Autor: Telemesse
Datum:29.08.21 00:08
Antwort auf:Re:Vermieter kündigt uns wg. Eigenbedarf von Slapshot

>>Nicht so ein schöner Anruf
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>Lass dir die Kündigung auf jeden Fall auch noch schriftlich geben.
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Die Kündigung des Mietvertrages muss per Gesetz schriftlich erfolgen. Eine mündliche Ankündigung ist dabei völlig irrelevant.

>Uns wurde Ende letzten Jahres auch wegen Eigenbedarf gekündigt, bzw. war der Vermieter bei uns, um uns das persönlich zu sagen, zusammen mit der Bitte, dass wir evtl. nicht die komplette Kündigungsfrist ausreizen. Dafür würde er die Wohnung renovieren. Letzteres war ein gar nicht so übles Angebot, da war nach 14, 15 Jahren doch einiges zu machen.
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>Als wir dann einen Mietvertrag in der Tasche, aber immer noch keine schriftliche Kündigung hatten, haben wir doch nochmal nachgebohrt. Ach, er hätte grad keine Zeit und ob wir nicht kündigen könnten und überhaupt und sowieso. Weil ich am Ende nicht mit zwei Wohnungen dasitzen wollte, hab ich dann eben die fristgerechte Kündigung aufgesetzt. Die Übergabe war dann problemlos zwei Wochen vor der eigentlichen Kündigungsfrist. Dafür haben wir uns auf die halbe Miete geeinigt und wie vereinbart haben wir die Wohnung besenrein, aber eben nicht renoviert übergeben.
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>Vier Monate später war die Wohnung dann wieder vermietet. Soviel zum Thema Eigenbedarf...
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>Wobei ich dazusagen muss, dass wir da am Ende schon saubillig drin gewohnt haben und dass er mit normalen Mieterhöhungen im Rahmen des rechtlich möglichen da die nächsten Jahre nicht auf marktübliches Niveau gekommen wäre. Insofern find ich das immer noch ne linke Nummer, aber ich kann verstehen, warum er es gemacht hat.


Ich find das echt immer wieder erstaunlich was ihr hier teilweise für Idiotenvermieter habt ..


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