Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.08.21 22:36
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von hellbringer

>>Wie meinst Du das?
>
>Zum Beispiel eine deutsche Frau, die in Österreich zusammen mit ihrem österreichischen Mann und Kind lebt und kurz vor der Abschiebung stand, weil die Behörde ihren Vermögensnachweis verschlampt hat:
>
>[https://www.heute.at/s/mutter-beantragt-kindergeld-ma35-droht-mit-abschiebung-100158407]
>
>Auch toll, dass man offenbar als Mutter eines österreichischen Kindes aus Österreich abgeschoben wird, wenn man kein Einkommen oder Vermögen hätte...


DAS verleitet Dich zu obiger Pauschalaussage mit der Du Flüchtlinge und EU-Bürger gegeneinander ausspielst / aufwiegelst?

Das ist Populismus.


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