Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.08.21 22:05
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von hellbringer

>>Das kann nur allumfänglich geschlossene Grenzen bedeuten, auch für EU-Bürger (ungarische Diebesbanden, Balkan-Zuhälter mit Menschenhandel, ... - um mal weiter Klischees zu bedienen), und bestenfalls auch direkt Landes- und Kreis-Grenzen mit einbeziehen.
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>Das Kuriose ist ja, dass EU-Bürger (z.B. Deutsche), die in Österreich leben, hier weniger Rechte haben als straffällige Flüchtlinge.


Wie meinst Du das?

>>Ich hätte z.B. gern weniger organisierte Kriminalität aus dem Ruhrpott hier im beschaulichen Sauerland. Anders als Du denke ich nämlich nicht in Nationalitäten oder Staatsgrenzen, denn das bringt nichts.
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>Diese Vergleiche hinken nun mal alle. Man muss unterscheiden zwischen Leuten, die hier aufgewachsen sind und Leuten, die zuwandern. Erst wenn diese die Staatsbürgerschaft haben, erst dann sollte man sie IMHO gleich behandeln.


Ja, das sehe ich eigentlich auch so. Und gleichzeitig darf das nicht zu Vorverurteilungen und Stereotypen führen - was leider nicht gelingt wie der Ast hier zeigt. Es sollte eine Rolle spielen - für viele ists aber Dreh und Angelpunkt. Da wird gewettert wenn ein Syrer ne Handtasche klaut, aber wenns der Landsmann ist kräht kein Hahn danach. Man solidarisiert sich da nicht mit den Opfern, sondern ist nur gegen ausgewählte Täter.


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