Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:24.08.21 22:03
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von thestraightedge


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>Ich kann auch konsequente Strafverfolgung und (vereinfachte) Abschiebung fordern, und trotzdem die Evakuierung des afghanischen Hilfskräfte fordern - selbst wenn da 2 faule Eier bei sein sollten.
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Soweit liegen wir da gar nicht auseinander, ich finde auch, Deutschland ist das den Hilfskräften und deren engen Angehörigen eindeutig schuldig. Allerdings nicht Österreich oder andere Länder ohne signifikante Beteiligung am Afghanistan-Einsatz.
Zudem darf sich daraus auch keine pauschale massenhafte Immigration unbeteiligter Afghanen nach Europa ergeben, die Verfolgten können durchaus in benachbarten Ländern Asyl finden, gerne mit finanzieller Unterstützung von hier.


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