Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.08.21 20:32
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von Maxiplus

>Was, wenn die 3 Halunken Mörder und Vergewaltiger sind? Wieviele zerstörte Existenzen Einheimischer ist das Wohlergehen von 1000 Migranten wert? Das ist einfach unmöglich quantifizierbar.

Genau das ist es. Deshalb sollte man es gar nicht erst versuchen.

Ich wehre mich auch nicht gegen Geburten, weil daraus häufig inländische Straftäter entstehen.

>Im Zweifelsfall halte ich deswegen eine möglichst restriktive und selektive Migrationspolitik zugunsten der eigenen inneren Sicherheit für erstrebenswert, das scheint mittlerweile in den meisten europäischen Ländern auch Konsens zu sein.

Das ist nicht zu Ende gedacht.

>Zumindest für Österreich gilt nachweislich, dass speziell junge Männer aus Afghanistan im Vergleich eine besorgniserregend erhöhte Kriminalitätsrate aufweisen.

Das kann nur allumfänglich geschlossene Grenzen bedeuten, auch für EU-Bürger (ungarische Diebesbanden, Balkan-Zuhälter mit Menschenhandel, ... - um mal weiter Klischees zu bedienen), und bestenfalls auch direkt Landes- und Kreis-Grenzen mit einbeziehen.

Ich hätte z.B. gern weniger organisierte Kriminalität aus dem Ruhrpott hier im beschaulichen Sauerland. Anders als Du denke ich nämlich nicht in Nationalitäten oder Staatsgrenzen, denn das bringt nichts.


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