Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:24.08.21 16:59
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von thestraightedge

>>Wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass Schwerkriminelle (schnell) abgeschoben werden können, dann sollte die oberste Priorität meiner Ansicht nach die Sicherheit der eigenen Bevölkerung haben. Und ja, das heißt dann auch dass im Zweifel halt kein Asyl gewährt werden kann.
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>Für alle? Also tausende Helfer dem Schicksal überlassen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich 3 Halunken drunter mischen?


Was, wenn die 3 Halunken Mörder und Vergewaltiger sind? Wieviele zerstörte Existenzen Einheimischer ist das Wohlergehen von 1000 Migranten wert? Das ist einfach unmöglich quantifizierbar. Im Zweifelsfall halte ich deswegen eine möglichst restriktive und selektive Migrationspolitik zugunsten der eigenen inneren Sicherheit für erstrebenswert, das scheint mittlerweile in den meisten europäischen Ländern auch Konsens zu sein. Zumindest für Österreich gilt nachweislich, dass speziell junge Männer aus Afghanistan im Vergleich eine besorgniserregend erhöhte Kriminalitätsrate aufweisen.


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