Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: thestraightedge
Datum:24.08.21 16:19
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von hellbringer

>Wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass Schwerkriminelle (schnell) abgeschoben werden können, dann sollte die oberste Priorität meiner Ansicht nach die Sicherheit der eigenen Bevölkerung haben. Und ja, das heißt dann auch dass im Zweifel halt kein Asyl gewährt werden kann.

Für alle? Also tausende Helfer dem Schicksal überlassen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich 3 Halunken drunter mischen?


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