Thema:
Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen flat
Autor: hellbringer
Datum:24.08.21 16:01
Antwort auf:Re:Auch ein Straftäter darf einen Asylantrag stellen von thestraightedge

>Nun, auch wenn ich den üblichen Zynismus Deiner Person im Hinterkopf halte verstehe ich dieses Posting nicht. Heisst das nun, dass es aufgrund solcher Einzelfälle die es immer geben wird gar kein Asyl / keine Rettung mehr geben sollte?

Wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass Schwerkriminelle (schnell) abgeschoben werden können, dann sollte die oberste Priorität meiner Ansicht nach die Sicherheit der eigenen Bevölkerung haben. Und ja, das heißt dann auch dass im Zweifel halt kein Asyl gewährt werden kann.


< antworten >