Thema:
Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti flat
Autor: hellbringer
Datum:24.08.21 14:44
Antwort auf:Re:niedrige einstellige Zahl, sind aufgeflogen, aussorti von Lord Chaos

>Das ist schon einmal falsch. Schon die illegale Einreise ist eine Straftat, zudem galt Afghanistan in den letzten Jahren wider besseren Wissens ab und an als sicheres Land; da wurden auch Leute abgeschoben, die kleinere Vergehen wie Diebstähle begangen haben, bzw. sogar unbescholten waren. Was die drei ausgefressen haben, das wissen weder du noch ich übrigens, aus dem Artikel kann man das nicht wirklich entnehmen. Und erst recht keine Sozialprognose ableiten.

Voraussetzung für eine Abschiebung eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten ist die Aberkennung des Schutzstatus. Den rechtlichen Rahmen geben die sogenannte Status-Richtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention vor – und demnach ist ein Grund für die Aberkennung die Begehung eines "besonders schweren Verbrechens".

[https://www.derstandard.at/story/2000096352706/abschiebung-nur-bei-besonders-schweren-verbrechen-moeglich]

>Nein, ich stelle lediglich fest, dass du offensichtlich mit zweierlei Maß misst.

Und?

>>Warum lässt man das nicht die Bevölkerung entscheiden? Warum wird das über deren Köpfe hinweg entschieden was für sie zumutbar ist und was nicht?
>
>Stichwort "repräsentative Demokratie". Aus gutem Grund, gerade bei solchen Themen.


Und dann tut man überrascht, wenn rechte Parteien Zulauf bekommen. Sind wohl alle Nazis. Eine andere Möglichkeit ist unvorstellbar.


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